GEBRAUCHT-SOFTWARE

Je länger es uns gibt, desto mehr Software-Einheiten gibt es auf dem Markt und desto häufiger möchten sich Altanwender wieder von Software trennen, um aufzusteigen oder aber unseren Methoden ganz den Rücken zuzuwenden. So weit ist das auch ganz natürlich.
Darauf sollten Sie dringend bei Erwerb von Gebrauchtsoftware achten:
  • 1. Fragen Sie den Altbesitzer vor dem Kauf, ob die angebotene Software ordnungsgemäß auf seinen Namen registriert ist (nur dann kann problemlos auf Ihren Namen umgeschrieben werden).
  • 2. Der Altbesitzer muss seinen Besitzstand komplett mit allen Daten, nämlich seinem Name, Adresse, auch Programmname und RNS, ob Download-, Disketten- oder CD-ROM-Version, E-Mail-Adresse aus den alten Zugangsdaten, falls abweichend von der aktuellen, bei uns abmelden und uns Name und komplette (!) Adresse des neuen Besitzers (inkl. E-Mail) angeben. Der Alt-Besitzer meldet die Software um mit diesem Formular. Dabei wird nur eine interne Umschreibung veranlasst, sofern Name und E-Mail-Adresse mit den früheren Zugangsdaten übereinstimmen (sh. Punkt 1). - Dass das der Neu-Besitzer nicht mehr machen kann (wie früher bei uns üblich), liegt auf der Hand: "Da könnte ja jeder kommen..." (Das wurde leider schon versucht mit fremden oder falschen RSN's).
  • 3. Der Neubesitzer leitet anschließend die komplette Um-Registrierung (nur falls gewünscht!) im Shop ein. - Dieser Vorgang weist den Neubesitzer auch für unsere Mithelfer als eigentlichen Besitzer aus, da u. a. eigene Zugangsdaten generiert werden.
  • 4. Der Altbesitzer muss dem Neubesitzer die Original-Daten zur Verfügung stellen: Zugangsdaten bzw. Download-Daten (Original-E-Mail oder Ausdruck der Original-E-Mail) mit allen Passwörtern. Oder die Original-Disketten oder CD-Roms mit allen evtl. Beilagen.
  • 5. Der Altbesitzer darf keine Download-Versionen auf CD-ROM weitergeben (sondern nur die Download-Daten), denn erst nach der Umschreibung wird beim erneuten Download die Software auf den Neubesitzer personalisiert.
  • 6. Der Neubesitzer muss dem Altbesitzer vertrauen können, dass dieser seine Version samt RSN* (radionische Seriennummer) vom PC löscht und die Software nicht mehrfach verkauft.
Raubkopien: Neben der Mehrfachvergabe an Einzel- oder Phantasie-Lizenzen (via "Auktionen") boomt der Verkauf kompletter älterer Notebooks (oft auch mit englischen, holländischen oder französischen Windows™-Betriebssystemen) über "Radionik-Vereine" mit "Test-Versionen" von Radionikprogrammen (wir haben keine "Test-Versionen") oder gar "Voll-Versionen". - Aus "Praxis-Auflösungen" heißt es bisweilen oder "von älteren Herren, die nicht mehr richtig gucken können". Tatsächliches Ziel: Alte Hardware richtig teuer zu verkaufen.
Darauf fallen im "Schnäppchenzeitalter" leider zu viele Menschen herein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den "geilen Geiz" nicht unterstützen können. Wir bekommen bereits eine Menge Briefe deshalb, darunter auch nicht besonders nette.
Aber überall gibt es Regeln, denen auch wir unterliegen.

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*) Die RSN (radionical serial number) geht über das Wesen einer normalen Registriernummer hinaus: Sie verleiht dem Virtuellen Gerät Funktion und Lebendigkeit, sofern sie auf einen Menschen (den Haupt-Nutzer) personalisiert ist und nur auf einem Rechner verwendet wird. Versuche, eine RSN auf zwei Menschen oder eine GmbH zu registrieren, schlugen fehl.
Aus einem Rundschreiben: "Seelenlose" Geräte wie Radios oder Fernseh-Apparate lassen sich problemlos "in ihrem Wesen" kopieren, jedoch nicht Radionik-Apparate und andere Bioresonanz-Geräte! Sie scheinen wirklich etwas sehr Individuelles und "Seelenähnliches" zu haben.
In unserer Kunden-Zentrale finden Sie seit Jahren diesen Satz: >Es kann niemals 2 Exemplare vom "selben" geben, auch wenn sie sich - oberflächlich und genauer betrachtet - sehr ähneln ("wie ein Ei dem anderen"). Das ist ein "Naturgesetz".<
Wenn jedoch Netzwerk- oder Mehrfach-Installationen sowie "Kopierversuche" (gleich welcher Art) stattfanden, eine "Seelenteilung" oder "Seelentransplantation" dabei jedoch natürlicherweise fehlschlug, dann funktioniert ZUMINDEST EIN Exemplar, Kopie oder Original, anschließend nicht mehr oder nicht mehr richtig. Es kommt dabei nicht auf evtl. Zeitgleichheit der Zugriffe an.